Gut zu wissen

Vorsicht bei Rechnungen

Immer wieder kommt es vor, dass skrupellose Geschäftemacher sich Opfer auswählen, in deren Familien jemand verstorben ist. Die Betrüger bekommen durch das Lesen von Traueranzeigen die Adresse der betroffenen Familien. Dann senden sie Waren, Rechnungen oder Nachnahmesendungen an diese Adressen.
 
ACHTUNG: Seien sie lieber erst einmal skeptisch, wenn Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adresse des Verstorbenen kommen. Überprüfen Sie besonders bei Rechnungen, ob die angegebene Leistung erbracht wurde. Bei Waren eines Versandhändlers, sollten Sie prüfen, ob Bestellungen überhaupt erfolgten. Von den Verbraucherzentralen wird ebenfalls geraten: Nicht überrumpeln lassen!! Wenn sie sich unsicher sind, verlangen sie von den Gläubigern eine Kopie der Bestellung.

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