Wenn jemand verstirbt, wird in der Regel nach Angehörigen gesucht. Sollten keine Angehörigen ermittelbar sein und niemand sonst einen Auftrag erteilen, ordnet die Gemeinde oder Stadt am Sterbeort eine Bestattung an. Im Volksmund heißt diese Form der Bestattung, Sozialbestattung. Diese ist die einfachste Form der Bestattung und wird in der Regel ortsüblich ausgeführt. Dies kann an Orten mit einer Feuerbestattungsrate über 50 %, auch eine Urnenbeisetzung sein.
Wenn kein Geld vorhanden ist und die Angehörigen vom Sozialamt versorgt werden, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Kostenübernahme trifft grundsätzlich die Erben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Nachlasses. Soweit die Bestattungskosten weder vom Erben, noch vom vertraglich Verpflichteten zu erlangen sind, trifft die Kostentragung die Verwandten in 1. Ordnung vgl. § 1601, § 1615 Abs. 2 BGB.
Ja. Einen Sarg braucht man wegen hygienischen Auflagen sowie aus logistischen Gründen. Ein Verstorbener könnte ohne Sarg nicht in den Kremationsofen transportiert werden, da dieser technische Vorgang durch die Abstrahlhitze des Ofens nicht von Hand durchgeführt werden kann.
Nein im Gegenteil. Durch die hohe Temperatur bei der Einäscherung verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Da aber die menschlichen Knochen aus Kalk bestehen, überstehen diese mit Implantaten oder Metallen diesen Prozess. Nach dem Aussortieren von Metallen und Implantaten, bleibt nur die Asche des menschlichen Skelettes übrig.
Durch technische Vorgaben ist es in Deutschland gar nicht möglich mehrere Särge auf einmal in die Verbrennungskammer zu geben. In der Regel sind unsere Krematorien mit einem Flachbettofen oder einen Etagenofen ausgestatten. Bei einem Flachbettofen wird die Asche durch Abziehen weiter transportiert. Bei einem Etagenofen wird die Asche durch einen Drehklappe in einen Nachbrenner befördert.
Nein. In Deutschland haben wir den sogenannten Friedhofszwang, d. h. das jeder Verstorbene in einem Grab an einem Friedhof beigesetzt werden muss. Es kann aber jeder Verstorbene ins Ausland überführt bzw. versendet (Urne) werden.
Nein. Die Totenstarre die nach einigen Stunden einsetzt, nimmt nach 24 Stunden wieder ab. Diese kann aber auch durch langsames Dehnen und massieren gelöst werden, sodass man den Verstorbenen auch nach Stunden ohne Probleme anziehen kann.
In der Regel nicht. Die Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, den gemeldeten Bürgern ein Grabplatz zur Verfügung zu stellen. Durch diese Regelung kann nur jemand an dem Ort bestattet werden, an dem er auch gemeldet ist. Es ist aber in vielen Gemeinden möglich, dass z. B. die Eltern am Wohnort Ihrer Kinder bestattet werden können. Auch ist es in vielen Naturfriedhöfen möglich, sich ohne Ortzugehörigkeit in diesen bestatten zu lassen, wie z. B. in www.trauerwald.com.
Ein Sarg unterliegt sehr vielen Auflagen. Z. B. muss ein Sarg 3 Tonnen Erddruck widerstehen können um für den menschlichen Verfall eine Lufthülle aufrecht zu erhalten. Er darf nur aus Vollholz, wasserbasierenden Lacken und Leimen bestehen. In Deutschland ist es nicht gestattet, Särge mit Sperrholz oder Spannplatten zu beerdigen.
Nein. Der Bestatter bekommt zwar in der Regel eine Provision, da er aber dem Gärtner oder Steinmetz das Risiko des Zahlungsverzugs und den Beratungsaufwand abnimmt, entlastet er diesen. Damit bleibt der Endpreis für Sie gleich. Bei der Zeitungsanzeige ist es ähnlich. Die meisten Bestatter werden als Agenturen geführt, weil sie den Zeitungen die Gestaltung und Beratung rund um Todesanzeigen abnehmen. Auch für sämtliche Fehler in der Anzeige ist der Bestatter verantwortlich.
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