Wir sind für Sie da, stehen an Ihrer Seite und begleiten Sie durch die schwere Zeit der Trauer und des Abschieds. Gemeinsam gestalten wir eine Trauerfeier, die den Verstorben würdigt – individuell, besonders und würdevoll.
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Konfigurieren Sie ganz einfach online Ihre gewünschte Bestattung und laden Sie sie als PDF-Datei herunter.
Wenn jemand verstirbt wird in der Regel nach Angehörigen gesucht. Sollten keine Angehörigen vorhanden sein und niemand anderen einen Auftrag erteilen, ordnet die Gemeinde oder Stadt am Sterbeort eine Bestattung an. In Volksmund heißt diese Form der Bestattung, Sozialbestattung. Diese ist die einfachste Form der Bestattung und wird in der Regel Ortsüblich ausgeführt. Dies kann an Orten mit einer über 50 % Feuerbestattungsrate auch eine Urnenbeisetzung sein.
Wenn kein Geld vorhanden ist und die Angehörigen vom Sozialamt versorgt werden, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
In der Regel nicht. Die Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, den gemeldeten Bürgern ein Grabplatz zur Verfügung zu stellen. Durch diese Regelung kann nur jemand an dem Ort bestattet werden, an dem er auch gemeldet ist. Es ist aber in vielen Gemeinden möglich, dass z. B. die Eltern eines ansässigen Hinterbliebenen, die nicht in dieser Gemeinde gemeldet waren, an dieser bestattet werden können. Auch ist es in vielen Naturfriedhöfen möglich, sich ohne Ortzugehörigkeit in diesen bestatten zu lassen, wie z. B. in www.trauerwald.com.
Ja. Einen Sarg braucht man aus hygienischer Sicht sowie aus transporttechnischen Gründen. Ein Verstorbener könnte ohne Sarg nicht in den Kremationsofen transportiert werden, da dieser technische Vorgang durch die Abstrahlhitze des Ofens nicht von Hand durchgeführt werden kann.